Lexikon -Rente für Landwirte
Landwirte sind nicht über die Gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Diese sind bei den Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften errichtet.
Landwirte sind nicht über die Gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Diese sind bei den Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften errichtet.